30. Beratungskonferenz
am 22. Januar 2004
an der Fachhochschule Ingolstadt

 

TeilnehmerInnen
Frau Berghammer  FHB Amberg-Weiden
Frau Beyer FHB Weihenstephan
Frau Brumm  FHB Deggendorf
Frau Drechsler  FHB Aschaffenburg
Herr Greubel  FHB Würzburg-Schweinfurt
Frau Held  FHB Ingolstadt
Frau Hemmert Kath. Stiftungs-FHB München
Herr Höld FHB Kempten
Frau Hofmockel FHB Augsburg
Frau Kilchert  FHB Nürnberg
Frau Knab FHB Nürnberg
Frau Kreutzer  FHB Coburg
Herr Kuttler FHB Regensburg
Frau Mäule-Müller FHB Neu-Ulm
Herr Renner  FHB Ansbach
Frau Sachs FHB Hof
Frau Schanderl Kath. Stiftungs-FH, Abt. Benediktbeuren
Frau Siegmüller FHB Würzburg-Schweinfurt
Frau Stöcker FHB München
Herr Walter FHB Landshut
Entschuldigt
Frau Bayer FHB Rosenheim
Frau Schneider FHB Ingolstadt
Herr Dr. Wasner FHB München

 
Vorsitz
Herr Dr. Griebel BSB München
Gast
Herr Kunz BSB München, Verbundzentrale
Protokoll
Frau Loy BSB München
 

 

 

Tagesordnung:

TOP 1: Formalia
TOP 2: BVB
TOP 3: Benutzung
TOP 4: Haushalt
TOP 5: Bibliothekstage
TOP 6: Sonstiges

 

 

Begrüßung durch Herrn Dr. Griebel

 

TOP 1. Formalia

TOP 1.1 Genehmigung der Tagesordnung

Der TOP 1.3 "Sprecheramt/Stellvertretung" wird wegen Erkrankung von Frau Schneider vertagt.
Auf Vorschlag von Herrn Dr. Griebel wird die Tagesordnung ergänzt. Neu hinzukommen die Tagesordnungspunkte 2.6 "Konsortialansatz" und 5.1 "Bibliotheksforum Eichstätt".
Der TOP 2.6 "Sondermittel WFKM" wird ergänzt um einen Ausblick auf die Projekte der Virtuellen Bibliothek in 2004. Das Protokoll folgt der Reihenfolge der vorliegenden Tagesordnung.

TOP 1.2 Zuständigkeiten BSB/FHB

Herr Dr. Griebel erläutert die veränderten Zuständigkeiten und die damit verfolgten Intentionen der BSB. Die Fachhochschulbibliotheken hatten seit der Neuorganisation der Staatlichen Bibliotheksverwaltung im Jahr 1999 neben den fachlich zuständigen Ansprechpartnern in der BSB in Herrn Dr. Hänel als Leiter des Referates Wissenschaftliches Bibliothekswesen einen zusätzlichen Ansprechpartner. Nach der Auflösung dieses Referates und der Übertragung der Abteilung Bestandserhaltung an Herrn Dr. Hänel lag die Betreuung der Fachhochschulbibliotheken zunächst weiter bei Herrn Dr. Hänel.

Um künftig einen optimalen Informationsfluss innerhalb aller Sparten zu ermöglichen, soll die Planung und Durchführung der Konferenzen der FHB-Leiter künftig nach dem gleichen Procedere wie bei den UB-Direktorenkonferenzen erfolgen:

 

TOP 2. Bibliotheksverbund Bayern

TOP 2.1 Neues Verbundsystem/Migration

Die Einführung des NVS verläuft bisher planmäßig, die Verbundzentrale geht davon aus, dass der Starttermin 1. Juli 2004 gehalten wird. Zur Optimierung der Lastverteilung zwischen allen vier Komponenten des SUN-Cluster-Systems wurde eine zusätzliche Software - "Real Application Cluster" - der Firma Oracle aus Sondermitteln und Mitteln der Verbundzentrale beschafft. Zur Information über den jeweils aktuellen Stand des Projektfortschritts sowie über Schulungstermine wird auf die Website des BVB sowie die BVB-Mailingliste verwiesen.

Herr Kunz erläutert den aktuellen Stand des Migrations- und Schulungskonzeptes und weist noch einmal auf den Termin 18. Juni 2004 für die endgültige Abschaltung von BVB-KAT hin. Ab 1. Juli 2004 muss ausschließlich mit Aleph500 in Katalogisierung und Retrieval gearbeitet werden.

Seitens der FHB-Leiter bleiben einige Fragen offen. Die Verbundzentrale wird daher nachfolgende Fragen erörtern bzw. die gewünschten Informationen den FHB-Leitern zuleiten: Herr Kunz sagt den FHB-Leitern bestmögliche Unterstützung seitens der Verbundzentrale zu, weist jedoch auf die begrenzten Personalkapazitäten der Verbundzentrale und aller mit der Einführung des NVS betrauten Institutionen und Personen hin. Die Verbundzentrale wird insbesondere an Frau Meßmer (BSB, Mitglied der Aleph-Anwendergruppe der KES) herantreten, mit der Bitte, das Schulungskonzept zu prüfen und zu optimieren.

TOP 2.2 Lokale Systeme/Kooperationen

Ab Januar 2004 werden neben den derzeit acht bereits installierten Systemen auch die Bestände der FHB Landshut auf den zentralen FHB-Servern in der Verbundzentrale verwaltet. Dieses Modell (getrennte Systeme auf zentralen Servern) läuft für alle Beteiligten sehr zufrieden stellend. Die FHB München möchte sich dem Modell ebenfalls in Kürze anschließen. Der erforderliche HBFG-Antrag ist in Vorbereitung. Die Verbundzentrale wird in diesem Zusammenhang eine Erweiterung der FHB-Server von zwei auf drei Maschinen vornehmen.

Die Verbundzentrale weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines weiterhin stabilen und fehlerfreien Betriebs der erforderliche Rechnerausbau (um den Rechner der FHB München) nun dringend erforderlich ist. Die FHB-Leiter betonen einvernehmlich die Relevanz eines hohen Qualitätsstandards. Die FHB München wird eindringlich gebeten, den dazu erforderlichen HBFG-Antrag zu beschleunigen.

Das Kooperationsmodell der Fachhochschulbibliotheken Würzburg-Schweinfurt-Aschaffenburg-Coburg läuft ebenso zufrieden stellend. Nach einem noch durchzuführenden Datenabgleich soll Anfang März auf die Version 3.10 von SISIS Sunrise umgestellt werden.

Die Verbundzentrale wird gebeten, der häufig auftretenden Fehlermeldung "internal server error" beim OPAC-Betrieb der FHB Nürnberg nachzugehen.

Die Fa. SUN bietet ein intelligentes Patch-Management-System an, das nur die erforderlichen Dateien - anstelle eines kompletten Updates, das kostenlos bezogen werden kann - aktualisiert. Jedoch fallen hier 9.800 Euro pro Jahr für insgesamt 50 Server an, wobei zunächst unklar bleibt, ob der Betrag pro Einrichtung bezahlt werden muss. Die Verbundzentrale wird die Möglichkeiten eruieren, mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen und praktikablen Lösung.

TOP 2.3 BVB/VZ + BSB/IT (Sachstand)

Herr Dr. Griebel betont eingangs die Notwendigkeit einer umfassenden Information über den Sachstand und einer ausführlichen Diskussion über das Thema, das bislang in der Konferenz der Fachhochschulbibliotheken noch nicht erörtert wurde.

Sachstand:

Die eGovernment-Initiative der Bayerischen Staatsregierung sieht als zentrale Handlungsfelder vor, Das Kabinett übertrug dem Bayerischen Staatsministerium des Innern die Zuständigkeit für die IuK-Strategie und richtete hierzu im Bayerischen Staatsministerium des Innern eine IuK-Stabstelle ein. Diese ist vor allem für grundsätzliche und geschäftsbereichsübergreifende Angelegenheiten, für alle strategischen Festlegungen der Informations- und Kommunikationstechnologie in der Staatsverwaltung sowie für die Erstellung und Fortschreibung der Richtlinien des IuK-Einsatzes in der Bayerischen Staatsregierung zuständig.

Die bisherigen Rechen- und IT-Betriebszentren sollen organisatorisch zusammengefasst werden. Die IuK-Strategie wird an einer Stelle (Bayerisches Staatsministerium des Inneren), der operative Bereich auf zwei staatliche Rechenzentren konzentriert. Diese Rechenzentren können unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten an verteilten Standorten weitere Betriebsstätten betreiben. Für das Rechenzentrum Nord (BS2000) ist das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für das Rechenzentrum Süd (IBM-Z/OS) das Bayerische Staatsministerium des Innern zuständig.

Angesichts dessen hält es die Direktion der BSB für dringend erforderlich, die Struktur und Organisation der Informationstechnik in der BSB auf den Prüfstand zu stellen, um den negativen Auswirkungen der eGovernment-Initiative erfolgreich entgegen zu wirken.
Vor diesem Hintergrund ist die Direktion der BSB überzeugt, dass die beiden IT-Abteilungen, die Abteilung BVB mit den verbundweiten Aufgaben und die Abteilung IT zur Versorgung der lokalen Anwendungen, zusammengelegt werden müssen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass es seit Jahren eine in allen Abteilungen der BSB geübte Selbstverständlichkeit sei, neben den lokalen auch verbundweite Aufgaben wahrzunehmen.
Die Zusammenlegung ist jedoch nicht nur aus politischen Gründen als Reaktion auf die eGovernment-Initiative, sondern auch aus Gründen der betriebswirtschaftlichen Optimierung unumgänglich. Im Hinblick darauf werden die vordringlichsten Ziele einer Neustrukturierung der IT-Abteilungen der BSB wie folgt definiert: Zur Erreichung dieser unstrittigen Ziele hat die BSB ein Fusionsmodell entwickelt, wobei der Transparenz im Hinblick auf die finanziellen und personellen Ressourcen höchste Bedeutung beizumessen ist.

Obgleich die UB-Direktoren auf der Konferenz am 23. Oktober 2003 den Vorstellungen der BSB mit deutlicher Mehrheit zustimmten, wurde die Vereinbarung getroffen, eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Herrn Dr. Geißelmann, Herrn Greubel, Herrn Dr. Kallenborn sowie Herrn Dr. Südekum - einzusetzen, um ein Alternativmodell zu dem von der BSB vorgestellten Fusionierungsvorschlag von BVB und IT zu erarbeiten, mit Hilfe dessen die gemeinsam anvisierten Ziele: erreicht werden können.

Für die Konferenz der UB-Direktoren am 16. Dezember 2003 lagen drei Vorschläge vor: Das Modell der FHB-Leiter, das die Etablierung der Verbundzentrale als eigene Behörde vorsieht, wird - nicht zuletzt angesichts der Vorgaben der Staatskanzlei, die auf eine Zusammenlegung von Behörden abzielen - von der Direktion der BSB als nicht umsetzbar eingestuft. Die Konferenz der UB-Direktoren folgte dieser Einschätzung nahezu einstimmig.
Die BSB legte zu der Sitzung am 16. Dezember 2003 ein Papier vor, in dem die einzelnen Zielaspekte aufgeführt und die Realisierungsmöglichkeiten dieser Ziele bewertet werden, die die beiden Modelle und der mehrheitliche Vorschlag der UB-Direktoren eröffnen. Dieses Papier wurde kontrovers diskutiert. Konsens bestand darin, dass unabhängig von der Organisationsform folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen sind: Die Arbeitsgruppe wurde gebeten, bis zum 15. Januar 2004 ihre Position in das von der BSB vorgelegte Papier einzubringen. Dabei sei insbesondere der Aspekt der Transparenz zu berücksichtigen.

Diskussion:

Die Frage der Zusammenlegung der Abteilungen BVB und IT wird eingehend diskutiert. Herr Dr. Griebel weist nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass die BSB in der Vergangenheit trotz Stellenabbaus erhebliche zusätzliche personelle Investitionen für den BVB erbracht hat. Dies belegt eindrucksvoll auch das von der BSB vorgelegte Papier "Leistungen der BSB für den Bibliotheksverbund Bayern" vom 16. Dezember 2003. Er nannte beispielhaft die Konsortialgeschäftsstelle, die massive juristische und haushaltsrechtliche Unterstützung im Rahmen der Ausschreibung des NVS sowie die erheblichen Investitionen in der Vorbereitung und Schulung zur Durchführung der Migration. Gerade die beiden letzten Beispiele machen zugleich deutlich, dass eine aus der BSB heraus gelöste, als Behörde verselbständigte Verbundzentrale den realen Anforderungen nicht gerecht werden könnte.

Auf die Bitte von Herrn Dr. Griebel, grundsätzliche Defizite im Dienstleistungsangebot und in der Kommunikation sowie Transparenz der vergangenen Jahre zu benennen und zu konkretisieren, stellt die Konferenz der Fachhochschulbibliotheken einvernehmlich fest, dass - ungeachtet der Monita in 2.1 und 2.4 - die bisherige Leistung und Vorgehensweise grundsätzlich den Erwartungen voll entspreche und Anerkennung verdiene.

Herr Dr. Griebel betont die Ausgestaltung der kooperativen Struktur im BVB, die sich in der Praxis bewährt hat und durch die sich - insbesondere in der kompetenten Gremienarbeit - der BVB durchaus von anderen Verbünden unterscheidet. Die bereits derzeit ausgebildete kooperative Struktur ermögliche stets einen fairen Interessenausgleich und Transparenz in den Entscheidungen. Ungeachtet dessen sei festzuhalten, dass auf Grund der Verordnung über die Gliederung der staatlichen Bibliotheksverwaltung vom 30. Juni 1999 die BSB "staatliche Fachbehörde für alle Angelegenheiten des Bibliothekswesens" ist, dass die Verbundzentrale wie die sonstigen Abteilungen der vormaligen Generaldirektion Abteilungen der BSB sind. Die BSB sei als Mittelbehörde u.a. für die Wahrung der Interessen aller Verbundbibliotheken verantwortlich, die Entscheidungsbefugnis liege auch in der KEP im Konfliktfall beim Generaldirektor. Demgegenüber sei ein BVB-Leitungs- oder Lenkungsgremium, das dem Generaldirektor gegenüber weisungsbefugt ist, mit der Verordnung vom 30. Juni 1999 nicht vereinbar.

Für den Fall, dass in der Einschätzung bestimmter bibliotheksfachlicher Fragen die Zielvorstellungen der Konferenz der Fachhochschulbibliotheken von denen der Konferenz der UB-Direktoren abweichen, schlägt Herr Dr. Griebel vor, dass, statt ein weiteres Gremium zu bilden, der Ausgleich eventuell widerstreitender Interessen durch die Sprecher der UB-Direktoren und FHB-Leiter sowie dem Generaldirektor gefunden werden sollte. Die Konferenz der FHB-Leiter stimmt diesem Vorschlag zu.

TOP 2.4 Umsetzung von Verbundentscheidungen

Während die Einführung des Zentralen Fernleihservers hervorragend lief, wird an der Planung und Umsetzung anderer Projekte der Verbundzentrale (Medea, SFX) Kritik geübt. Es werden künftig mehr ausführliche Informationen, auch über die Voraussetzungen gewünscht. Herr Greubel wird gebeten, eine Liste über Mängel und Nachbesserungswünsche zusammenzustellen und diese an Herrn Kunz weiterzuleiten. Die AVB wird gebeten, Informationen künftig gezielt und zeitnah zu verbreiten. Gerade die kleineren Fachhochschulbibliotheken haben Probleme bei einem gewinnbringenden Einsatz, der Schulung sowie der Pflege von Projekten. Die Verbundzentrale sagt jegliche Unterstützung im Rahmen des Machbaren zu. Die FHB-Leiter regen zudem an, das erst in ein paar Monaten geplante Treffen zu Medea baldmöglichst zu organisieren.

TOP 2.5 Konsortialansatz

Die Fachhochschulbibliotheken partizipieren am Bayernkonsortium, sie verfügen aber - im Unterschied zu den Universitätsbibliotheken - nicht über zentrale Sachmittel. Zur Sicherung der Grundversorgung halten dies die FHB-Leiter jedoch für sehr wünschenswert. Der Sammelansatz an Konsortialmitteln aus Kapitel 1528 betrug in 2003 1,25 Mio. Euro. Sofern die Fachhochschulen diesen Ansatz unterstützen, wird sich Herr Dr. Griebel mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Verbindung setzen.

TOP 2.6 Sondermittel WFKM, Projekte der Virtuellen Bibliothek in 2004

Herr Kunz gibt eine Übersicht über die Sondermittel und deren Verwendung in der Virtuellen Bibliothek im Jahr 2003 und weist auf die Problematik der Jährlichkeit der Mittelbewirtschaftung hin.

Die AVB wird sich in der kommenden Amtsperiode voraussichtlich mit den Themenfeldern befassen.

Ein Bericht über die Themenfelder der AVB soll für die nächste FHB-Konferenz eingeplant werden.

 

TOP 3. Benutzung

TOP 3.1 Neue ABOB

Die KB war mit einer umfangreichen Revision der ABOB von 1993 befasst, die bedingt durch die Entwicklungen im technischen, rechtlichen und Verwaltungsbereich erforderlich wurde. Aktueller Anlass der Novellierung war eine Änderung im Steuerrecht, die einen Passus über die Gemeinnützigkeit der Staatlichen Bibliotheken erforderlich machen würde. Der Bundesrat nahm diesbezüglich jedoch am 14. März 2003 einen Gesetzesantrag von mehreren Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland) zur Änderung des § 58 Nr. 1 AO (Abgabenordnung) an. Eine endgültige Entscheidung diesbezüglich ist bis zum 30. Juni 2004 zu erwarten.

Die mit der Ausarbeitung einer modifizierten Fassung der ABOB beauftragte Arbeitsgruppe der KB legte im November den Entwurf einer Neufassung vor, der mit der KB abgestimmt ist. Der Entwurf liegt der FHB-Konferenz vor.

Die Probleme der Fachhochschulbibliotheken mit dem Widerspruch der kostenfreien Nutzung in der FHB und der kostenpflichtigen Nutzung einer ÖB vor Ort und den damit verbundenen Auswirkungen (kostenloses Surfen im Netz, kostenlose Fernleihbestellungen etc.) können über die ABOB nicht geregelt werden, sondern hier sind fachhochschulinterne Regelungen und Einschränkungen sinnvoll.

TOP 3.2. Neue LVO

Die neue Leihverkehrsordnung wurde, nachdem sie von der Amtschefkonferenz der KMK beschlossen wurde, am 18. Dezember 2003 im Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht und ist nun verbindlich gültig. Es ist jedoch gegenwärtig noch nicht möglich, die Vorschriften hinsichtlich der Kosten (Anlage 5) umzusetzen und zu vollziehen. Hierzu sind nicht nur Abstimmungen notwendig, sondern auch Programmanpassungen und detaillierte Konzepte zu den Geldflüssen zwischen Benutzern, Bibliotheken und Verbundzentralen. Ferner ist festzuhalten, dass nach gegenwärtigem Haushaltsrecht in Bayern die Einnahmen aus diesen Gebühren (Titel 111 01) den allgemeinen Staatseinnahmen zufließen und nicht bei der gebenden oder nehmenden Bibliothek verbleiben. (Eine Änderung ist hier nicht vor dem Haushaltsjahr 2005 möglich.) Es gilt jetzt, die Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen LVO zu schaffen. Die KB wird beauftragt, in einer Arbeitsgruppe die Details zu klären. Ferner wird sich in Kürze die AG Verbundsysteme, die DBV-Kommission für Dienstleistung und die KMK/AG Bibliotheken mit der Thematik befassen.

Solange die Voraussetzungen für die Umsetzung der neuen LVO nicht geschaffen sind, soll - im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst - bis auf Weiteres die bisher gültige Praxis fortgeführt werden (s.a. Rundschreiben der Direktion der BSB an alle am Deutschen Leihverkehr angeschlossenen bayerischen Bibliotheken vom 05. Januar 2004).

TOP 3.3. Neuer FHB-/Internet-Auftritt

Der neu gestaltete gemeinsame Webauftritt der bayerischen Fachhochschulbibliotheken (http://www.fh-bibliotheken-bayern.de) findet allgemein sehr gute Resonanz. Großer Wert wurde auf Sicherheit (E-Mail-Verschlüsselung) und leichte Handhabbarkeit und Einheitlichkeit (cascading style sheets) gelegt. Die FHB-Konferenz dankt der Arbeitsgruppe, insbesondere Frau Stöcker für diese hervorragende Arbeit.

 

TOP 4. Haushalt

TOP 4.1 Etat 2004 (Auswirkungen auf FL)

Die Höhe der zu erwartenden Einschränkungen im Budget der Fachhochschulbibliotheken ist noch nicht bekannt. Es ist jedoch mit ziemlicher Sicherheit damit zu rechnen, dass ebenso Kürzungen der Zuwendungen von Fachbereichen und Hochschulleitungen an die Bibliotheken hingenommen werden müssen. Für die Fachhochschulbibliotheken bedeutet dies, dass zunehmend Einschnitte bereits bei den laufenden Verpflichtungen eintreten werden und die Versorgung mit aktueller Literatur mehr denn je gefährdet ist.

TOP 4.2 Zuweisungsmodalitäten UB/FHB

Die Präsidentenkonferenz der bayerischen Fachhochschulen reagierte mit der Bitte um Klärung auf die Information über die unterschiedlichen Modi bei der Etatzuweisung an die Bibliotheken im universitären (Etatmodell) - und im Fachhochschulbereich (Autonomie der Hochschule). Es besteht kein Konsens in der FHB-Konferenz, welche Variante die besten, zukunftssicheren Möglichkeiten bietet. Die FHB-Leiter wollen dieses Thema ausführlich im Strategieworkshop (s. TOP 4.3) besprechen. Hier könnte daraus auch ein Arbeitsauftrag an die KBL resultieren.

TOP 4.3 Positionsbestimmung angesichts schwindender Finanzmittel (Strategiesitzung/Workshop? Termin/Ort)

Die FHB-Leiter fassen den Beschluss, am 12. und 13. März 2004 (Freitagmittag bis Samstag) in Ansbach einen "Strategieworkshop" durchzuführen. Die AG Interessenvertretung übernimmt zusammen mit Herrn Greubel die Vorbereitung.

Ziele des Workshops sind u.a.:

 

TOP 5. Bibliothekstage

TOP 5.1. Bibliotheksforum Eichstätt

Mit mehr als 150 Teilnehmern aus allen Sparten war das Bibliotheksforum Eichstätt am 26. November 2003 sehr gut besucht. Am Ende der Veranstaltung, verabschiedeten die Teilnehmer unter Federführung des Bayerischen Bibliotheksverbandes die "Eichstätter Erklärung", die auf die Bedeutung der Bibliotheken aller Sparten eingeht und deren Notlage verdeutlicht.

TOP 5.2. Gemeinsamer Bibliothekstag BY/BW, FHB-Aktivitäten

Die gemeinsamen Bibliothekstage Bayern/Baden-Württemberg werden vom 11. - 14. November 2004 in Ulm/Neu-Ulm stattfinden. Die Vorbereitungen hierzu sind - unter Einbeziehung von Vertretern aller Sparten - angelaufen. Zur Erarbeitung der FHB-Themenblöcke wird sich die AG Interessenvertretung zusammen mit Frau Mäule-Müller im Februar 2004 treffen.

 

TOP 6. Sonstiges

TOP 6.1 Statistikdaten, Zugänglichkeit

Herr Greubel wird eine Vorlage zur Veröffentlichung von Eckdaten der Bibliotheksstatistik erarbeiten. Diese Eckdaten sollen zeitlich so früh wie möglich im Internet zur Verfügung gestellt werden. (Anm.: einzusehen unter: http://www.fh-bibliotheken-bayern.de/statistiken/index.shtml).

Die seit 2002 gültigen DBS-Fragebögen werfen in vielen Bereichen Probleme auf. Geklärt werden sollte, was in welche Form gezählt werden muss. Es ist vorstellbar, dass die Fachhochschulbibliotheken künftig einheitlich auf Fragestellungen verzichten, wenn die Ergebnisse nicht ermittelbar sind. Diese Probleme wurden bereits auch in der UB-Direktorenkonferenz und in der Konferenz der regionalen Staatlichen Bibliotheken angesprochen.

Die Kommissionen KB, KBB und KBL werden gebeten, baldmöglichst für die Universitäts-, Fachhochschul- und regionalen Staatlichen Bibliotheken hier entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.

TOP 6.2 BIX-WB, Bericht (Herr Greubel)

Herr Greubel berichtet von der jüngsten Ergebnissen der Vorbereitungsgruppe und des Steuerungsgremiums: 41 Bibliotheken (ein- und zweischichtige Universitätsbibliotheken, 12 Fachhochschulbibliotheken) haben sich am 2. Probelauf beteiligt. Die Aufforderung zur Teilnahme wird im Laufe des Februars über viele Kanäle erfolgen, um Flächendeckung zu erreichen.

Es besteht Konsens unter den Teilnehmern, dass eine geschlossene Teilnahme der bayerischen Fachhochschulbibliotheken sehr wünschenswert wäre. Herr Greubel bittet alle FHB-Leiter um Teilnahme.

TOP 6.3 Sommerkonferenz, Termin/Ort

Die FHB-Sommerkonferenz wird am 5. und 6. Juli in Hof stattfinden.