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Anfallende Hardware-Erweiterungen werden von der Fachhochschulbibliothek München
als Eigentümerin des Servers getragen, sofern deren Mittel es erlauben.
Über eine Umlage der Kosten entscheidet im Einzelfall die Nutzergruppe.(Diese
Änderung tritt zum Juli 2001 in Kraft.)
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Über zusätzliche kostenpflichtige Updates der Server-Software entscheidet
die Nutzergruppe. Die Kostenumlage erfolgt nach Anzahl der Nutzer der Software.
(Diese Änderung tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2002 in Kraft.)
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Die Kosten einer mißlungenen Installation tragen die Firma R & R
Messtechnik, Graz, und die Nutzer des Titels zu jeweils 50 %. (Diese Änderung
tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2001 in Kraft.)
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Die Kosten für die Reparatur einer Installation mit Nebenwirkungen werden
auf alle Mitglieder der Nutzergruppe den Anteilen entsprechend umgelegt.
(Diese Änderung tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2001 in Kraft.)
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Die Kostenumlage neuer Software-Installationen erfolgt nach Anzahl der Nutzer.
An diesen Kosten werden auch neue Mitglieder beteiligt, die nach §
6.8 noch keine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an Server-Hardware-
und Server-Software-Wartung eingegangen sind. (Diese Änderung tritt
ab dem Abrechnungszeitraum 2002 in Kraft.)
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An den anfallenden Kosten für Hardware-Vollwartung und Software-Wartung
beteiligen sich
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die großen Fachhochschulbibliotheken (g) mit jeweils einem dreifachen
Anteil
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die mittleren Fachhochschulbibliotheken (m) mit jeweils einem zweifachen Anteil
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die kleineren Fachhochschulbibliotheken (k) mit je einem Anteil nach der Formel:
g mal 3x + m mal 2x + kx = Summe der anfallenden Kosten aus Hardwarewartung
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"Große" Fachhochschulbibliothek im Sinne des Absatzes 6 ist eine Bibliothek, die
zu einer Fachhochschule mit mehr als 5.000 Studenten gehört, "mittlere"
Fachhochschulbibliothek eine Bibliothek, die zu einer Fachhochschule mit
2.000 bis 5.000 Studenten gehört und "kleine" Fachhochschulbibliothek
eine Bibliothek, die zu einer Fachhochschule gehört, die weniger als
2.000 Studenten hat. Ausgegangen wird von den tatsächlichen Studentenzahlen
des dem Abrechnungszeitraum vorausgehenden Wintersemesters, von den Ausbauzielzahlen,
falls diese noch nicht erreicht sind.
Für Bibliotheken anderer Institutionen wird statt der Anzahl der Studenten
die Anzahl der eingetragenen Bibliotheksbenutzer verwendet. (Diese Änderung
tritt zum Juli 2000 in Kraft.)
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Eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung entsteht für ein neues Mitglied
mit dem Eintritt im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres.
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