Geschäftsordnung
der Nutzergruppe des zentralen CD-ROM-Servers
der bayerischen Fachhochschulen
an der Bayerischen Staatsbibliothek

Stand: Juli 2002

Dieser Text ist nur noch aus historischen Gründen im Netz verblieben.
Der unten beschriebene CD-ROM-Server ist seit März 2006 abgeschaltet, die Nutzergruppe hat sich aufgelöst.
Es existiert inzwischen ein gesamtbayerischer CD-ROM-Server, welcher von der Verbundzentrale des Bibliotheksverbundes Bayern betrieben wird.

 

§ 1 Aufgaben

Die Nutzergruppe ist für die Verwaltung, den Ausbau und die Weiterentwicklung des gemeinsamen CD-ROM-Netzwerkes der bayerischen Fachhochschulbibliotheken zuständig. Die Nutzergruppe entscheidet hierbei insbesondere über folgende Fragen:
  1. Ausbau und Betrieb des zentralen Servers
  2. Aufnahme dezentraler Rechner in das Netzwerk
  3. Fragen der Abrechnungsmodalitäten
  4. Aufnahme neuer Mitglieder
  5. Änderungen der Geschäftsordnung der Nutzergruppe
  6. Aufnahme neuer Datenbanken in die Liste der gemeinsam genutzten CD-ROMs (Diese Änderung tritt zum Juli 2000 in Kraft.)
  7. Erstellen von Nutzungsstatistiken (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)
  8. Datensicherung (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

§ 2 Servernutzung

Die Fachhochschule München hat durch die Grundfinanzierung das Recht erworben, jederzeit auf eigene Rechnung und ohne Absprache mit den Partnern weitere CD-ROM-Titel auf den Server aufzulegen. Die Leistungsfähigkeit des Servers darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Möchten andere Bibliotheken auf eigene Rechnung CD-ROM-Datenbanken auflegen lassen, so muß dies grundsätzlich durch die Nutzergruppe genehmigt werden.
Neue Titel gelten als genehmigt, wenn sie von einem Mitglied der Nutzergruppe in die Mailing-Liste gestellt wurden und innerhalb von 10 Tagen keine Einwände anderer Mitglieder erfolgt sind. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

§ 3 Mitglieder

  1. Die Bayerische Staatsbibliothek sowie jede Bibliothek, die an dieser Kooperation teilnimmt, sind mit je einer Stimme in der Nutzergruppe vertreten. Die teilnehmenden Bibliotheken sind in Anlage 1 zu dieser Geschäftsordnung aufgeführt.

  2. Die Dauer der Mitgliedschaft in der Nutzergruppe beträgt mindestens zwei Kalenderjahre. Erfolgt der Beitritt während des Laufs eines Kalenderjahres, verlängert sich die Mindestmitgliedschaftsdauer um die Restlaufzeit des Beitrittsjahres. Nach dieser Zeit kann die Mitgliedschaft jeweils zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beendet werden. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Fachhochschulbibliothek München. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

  3. Mitglied der Nutzergruppe kann jede Bibliothek werden. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

  4. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, welcher an die Fachhochschulbibliothek München zu richten ist. Über den Antrag entscheidet die Nutzergruppe mit einfacher Mehrheit. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

§ 4 Sitzungen

  1. Die Nutzergruppe trifft sich regelmäßig, jedoch mindestens einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Beratungskonferenz der bayerischen Fachhochschulbibliotheken.

  2. Die Einladung ergeht von der Fachhochschulbibliothek München spätestens 14 Tage vor Beginn des Treffens. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

  3. Den Vorsitz bei den Sitzungen führt die Fachhochschulbibliothek München.

  4. Die Einladung von Gästen zu den Sitzungen der Nutzergruppe ist zulässig.

  5. Über den Inhalt der Sitzungen sind Protokolle anzufertigen. Protokollführer sind in alphabetischer Reihenfolge die teilnehmenden Bibliotheken.

§ 5 Abstimmungen

Die Entscheidungen der Nutzergruppe werden mit einfacher Stimmenmehrheit aller Mitglieder getroffen. Entscheidungen, die die Fachhochschulbibliothek München in ihrer Funktion als Eigentümerin des Servers oder als Vertragspartnerin mit der Fa. R + R Messtechnik, Graz, betreffen, können nur mit deren Zustimmung getroffen werden. (Diese Änderungen treten zum Juli 2002 in Kraft.)

§ 6 Kosten

  1. Anfallende Hardware-Erweiterungen werden von der Fachhochschulbibliothek München als Eigentümerin des Servers getragen, sofern deren Mittel es erlauben. Über eine Umlage der Kosten entscheidet im Einzelfall die Nutzergruppe.(Diese Änderung tritt zum Juli 2001 in Kraft.)

  2. Über zusätzliche kostenpflichtige Updates der Server-Software entscheidet die Nutzergruppe. Die Kostenumlage erfolgt nach Anzahl der Nutzer der Software. (Diese Änderung tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2002 in Kraft.)

  3. Die Kosten einer mißlungenen Installation tragen die Firma R & R Messtechnik, Graz, und die Nutzer des Titels zu jeweils 50 %. (Diese Änderung tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2001 in Kraft.)

  4. Die Kosten für die Reparatur einer Installation mit Nebenwirkungen werden auf alle Mitglieder der Nutzergruppe den Anteilen entsprechend umgelegt. (Diese Änderung tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2001 in Kraft.)

  5. Die Kostenumlage neuer Software-Installationen erfolgt nach Anzahl der Nutzer. An diesen Kosten werden auch neue Mitglieder beteiligt, die nach § 6.8 noch keine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an Server-Hardware- und Server-Software-Wartung eingegangen sind. (Diese Änderung tritt ab dem Abrechnungszeitraum 2002 in Kraft.)

  6. An den anfallenden Kosten für Hardware-Vollwartung und Software-Wartung beteiligen sich

    • die großen Fachhochschulbibliotheken (g) mit jeweils einem dreifachen Anteil

    • die mittleren Fachhochschulbibliotheken (m) mit jeweils einem zweifachen Anteil

    • die kleineren Fachhochschulbibliotheken (k) mit je einem Anteil nach der Formel:
      g mal 3x + m mal 2x + kx = Summe der anfallenden Kosten aus Hardwarewartung

  7. "Große" Fachhochschulbibliothek im Sinne des Absatzes 6 ist eine Bibliothek, die zu einer Fachhochschule mit mehr als 5.000 Studenten gehört, "mittlere" Fachhochschulbibliothek eine Bibliothek, die zu einer Fachhochschule mit 2.000 bis 5.000 Studenten gehört und "kleine" Fachhochschulbibliothek eine Bibliothek, die zu einer Fachhochschule gehört, die weniger als 2.000 Studenten hat. Ausgegangen wird von den tatsächlichen Studentenzahlen des dem Abrechnungszeitraum vorausgehenden Wintersemesters, von den Ausbauzielzahlen, falls diese noch nicht erreicht sind.
    Für Bibliotheken anderer Institutionen wird statt der Anzahl der Studenten die Anzahl der eingetragenen Bibliotheksbenutzer verwendet. (Diese Änderung tritt zum Juli 2000 in Kraft.)

  8. Eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung entsteht für ein neues Mitglied mit dem Eintritt im Laufe des ersten Kalenderhalbjahres.

§ 7 Abrechnung

  1. Die Abrechnung der Wartungs- und Installationskosten nach § 6 erfolgt einmal im Kalenderjahr durch die Fachhochschulbibliothek München als vorfinanzierende Hochschule. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

  2. Der Abrechnungsmodus gemeinsamer Lizenzen (Konsortien) wird in jedem Einzelfall durch die Nutzergruppe festgelegt. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

§ 8 Sonstiges

  1. Für schnelle Kommunikation innerhalb der Nutzergruppe wird von der Bayerischen Staatsbibliothek eine Mailing-Liste gepflegt.

  2. Die Betreuung des Servers vor Ort, die Zugriffsverwaltung, das Einspielen der CD-ROM-Images, die Weitergabe der Nutzungsstatistiken und die Datensicherung übernimmt die Bayerische Staatsbibliothek. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

  3. Die Liste der CD-ROMs, die auf dem Server gehalten werden, ist der Geschäftsordnung als Anlage 2 beigefügt.

  4. Die Anlagen zu dieser Geschäftsordnung werden von der Fachhochschulbibliothek München laufend aktualisiert. (Diese Änderung tritt zum Juli 2002 in Kraft.)

§ 9 Inkrafttreten

  1. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 15.7.1999 in Kraft

  2. Die in der Geschäftsordnung festgelegte Kostenverteilung tritt abweichend von Absatz 1 rückwirkend zum 1.1.1999 in Kraft.

Anlage 1 - Teilnehmende Bibliotheken

Anlage 2 - Liste der CD-ROMs

 

Ende der Geschäftsordnung